Allgemeine Geschäftsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata)
Artikel 1 – Identität des Unternehmens (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) Unternehmen – Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) Adresse: Doetinchemseweg 59, 7007 CB Doetinchem Website: www.simhuis.nl Telefon: 31 575 474731 Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) ist eine Tochtergesellschaft der Van Kempen BV.
Artikel 2 Definitionen Zusätzliche Bedingungen: Bedingungen, die für die Lieferung bestimmter Produkte und/oder Dienstleistungen gelten und zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Lieferbedingungen, die für die von Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) erbrachten Dienstleistungen gelten. Leistungsbeschreibung: Anhang zum Vertrag, in dem die Dienstleistung beschrieben wird. Dienstleistungen: Elektronische Kommunikation, Datentransfer, IKT oder andere damit verbundene Dienstleistungen, die vom Anbieter oder in dessen Auftrag für Kunden erbracht werden. Anbieter: Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata). Kunde: Die Person, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit der der Anbieter einen Vertrag über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen geschlossen hat, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Vertrag: Die in Form eines Formulars, Dokuments oder auf andere Weise festgehaltenen Vereinbarungen, gemäß denen der Anbieter die darin genannten Waren und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert. Partei(en): Der Kunde oder der Anbieter einzeln („Partei“) oder gemeinsam („Parteien“). Einrichtungen: Sämtliche Kabel, Peripheriegeräte, Messgeräte und sonstige Ausrüstung, Modems, Smartcards sowie zugehörige Benutzerdokumentation und Software, die Eigentum des Lieferanten sind und bleiben, Dienstleistungen, die der Lieferant zugunsten des Kunden erbringt, kauft, mietet oder leihweise überlässt oder die der Lieferant im Rahmen eines Vertrags beim Kunden vor Ort bereitgestellt hat. Öffentlicher elektronischer Kommunikationsdienst: Ein öffentlich zugänglicher Dienst, der ganz oder teilweise in der Übertragung eines Signals über ein elektronisches Kommunikationsnetz besteht, sofern dieser Dienst nicht in der Verbreitung von Programmen besteht.
Artikel 3 Allgemeine Bestimmungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Lieferanten über Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art, die an den Kunden geliefert werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung, den Allgemeinen Bestimmungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt folgende Rangfolge:
- Vereinbarung
- Leistungsbeschreibung
- Zusätzliche Bedingungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geltung etwaiger Einkaufs- oder sonstiger allgemeiner Geschäftsbedingungen von Kunden und/oder Dritten wird ausdrücklich abgelehnt.
Vereinbarungen sowie deren Änderungen treten in Kraft: a) an dem Tag, an dem das Angebot des Lieferanten oder ein anderes Dokument von beiden Parteien unterzeichnet wird; b) an dem Tag, an dem der Lieferant die schriftliche Bestätigung erhält, dass die Anfrage des Kunden angenommen wurde; c) wenn der Kunde den Lieferanten tatsächlich in die Lage versetzt, Arbeiten auszuführen oder Dienstleistungen zu erbringen.
Artikel 4 Preis und Zahlung Alle Preise und Tarife verstehen sich in Euro und zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger anfallender staatlicher Abgaben. Reisezeit, Reise- und Übernachtungskosten, Überstunden etc. sowie besondere arbeitsbedingte Kosten sind nicht in den Preisen und Tarifen enthalten und können vom Anbieter separat in Rechnung gestellt werden.
Der Lieferant ist berechtigt, die Preise und Tarife jeweils zum 1. Juni eines jeden Jahres entsprechend dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes (CBS) für den vorangegangenen Zeitraum (1. Januar bis 31. Dezember) anzupassen. Ist der Verbraucherpreisindex des CBS in einem bestimmten Jahr negativ, bleiben die zu diesem Zeitpunkt geltenden Preise und Tarife unverändert. Der Lieferant behält sich das Recht vor, zusätzlich zur jährlichen Preisindexierung die vereinbarten Preise und Tarife einmal jährlich zu erhöhen, nachdem der Kunde mindestens vier Wochen im Voraus darüber informiert wurde. Im Falle einer Preiserhöhung gemäß diesem Artikel hat der Kunde das Recht, den Vertrag ausschließlich in folgenden Fällen kostenfrei zu kündigen: a) wenn die Preiserhöhung einen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst betrifft; oder b) wenn die Preisänderung keinen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst betrifft und die Preiserhöhung 5 % übersteigt.
Die weiteren Bestimmungen in Artikel 4 bezüglich Tarifen, Berechnung der Datennutzung, Rabatten, Indexierungen, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Lastschrift, Zinsen, Inkassokosten, Zwischenrechnungen, Einwänden gegen Rechnungen, dem Ausschluss der Rückerstattung von im Voraus bezahlten Gebühren, Bedingungen und Durchsetzbarkeit bleiben unverändert und gelten in vollem Umfang für den Kunden, wie in Ihrem eingereichten Text beschrieben.
Artikel 5 Vertraulichkeit Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller voneinander erhaltenen Informationen und Daten, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert die Offenlegung dieser Informationen und/oder Daten. Die Vertraulichkeitspflicht endet ein Jahr nach Beendigung dieses Vertrags.
Artikel 6 Eigentum, Gefahrübergang und Sorgfaltspflicht Alle Bestimmungen bezüglich des Gefahrübergangs, des Eigentumsvorbehalts, der Handhabung der Ware, der Meldepflicht im Falle einer Beschlagnahme oder Gefährdung der Eigentumsrechte sowie des Rückforderungsrechts des Lieferanten bleiben unverändert, mit der Maßgabe, dass „Lieferant“ stets Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) ist.
Artikel 6.1 Aussetzung der Dienste bei Nichtzahlung Die Abschnitte 6.1.1 bis 6.1.6 bezüglich des Rechts auf Aussetzung, der Deaktivierung von SIM-Karten, der laufenden Kosten, der Reaktivierung, der zusätzlichen Kosten und des Haftungsausschlusses im Falle einer Aussetzung bleiben unverändert, wobei Simhuis gleichbedeutend mit Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) ist.
Artikel 7 Gewährleistung & Garantien Alle Bestimmungen bezüglich Gewährleistungszeitraum, Gewährleistungsumfang, Ausschlüssen, Herstellergarantie, Versand- und Einsatzkosten sowie Garantien bleiben wie in Ihrem Text angegeben gültig, wobei Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) als Lieferant fungiert.
Artikel 8 Geistige Eigentumsrechte Alle Bestimmungen bezüglich Lizenzrechten, Eigentum an Software/Hardware, Freistellung von Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums, Maßnahmen im Falle einer Verletzung und dem Verbot des Kopierens/Reproduzierens von Hardware bleiben unverändert in Kraft, wobei „Lieferant“ in allen Fällen Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) ist.
Artikel 9 (Lieferfristen) und Zahlungsverzug Alle Bestimmungen bezüglich voraussichtlicher Lieferzeiten, unverbindlicher Fristen, Mahnungen und Zahlungsverzug bleiben unverändert.
Artikel 10 Vertragsdauer und Kündigung Die Regelungen bezüglich befristeter/unbefristeter Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Umwandlung, Kündigung aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen sowie etwaiger Ersatzleistungen bleiben unverändert, wobei Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) als Lieferant fungiert.
Artikel 11 Beendigung des Vertrags Die Kündigungsgründe durch den Lieferanten (Zahlungseinstellung, Insolvenz usw.) bleiben unverändert, wobei der Lieferant = Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) ist.
Artikel 12 Lieferantenhaftung; Freistellung Die Haftungsbeschränkungen, Ausschlüsse für Folgeschäden, Meldefristen, das Verhältnis zu Bußgeldern und die Freistellungen gelten für Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) in genau der von Ihnen vorgegebenen Form.
Artikel 13 Höhere Gewalt und Artikel 13a bis 13d Alle Bestimmungen bezüglich höherer Gewalt (einschließlich Fehlfunktionen, Krieg, Naturkatastrophen, Lieferantenprobleme) und die spezifischen Artikel 13a bis 13d bezüglich des Ausschlusses/der Beschränkung der Haftung für Fehlfunktionen, Hardware, lokale Eingriffe und deren Folgen bleiben unverändert, wobei Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) als Simhuis firmiert.
Artikel 14 Änderung und Erweiterung von Bauleistungen, Dienstleistungen und/oder Lieferungen Alle Bestimmungen bezüglich zusätzlicher Arbeiten, Auswirkungen auf die Planung und Tarife bleiben in Kraft.
Artikel 15 Pflichten gemäß Datenschutz-Grundverordnung und Telekommunikationsgesetz Die gegenseitigen Pflichten gemäß DSGVO und Telekommunikationsgesetz, Meldepflichten, Haftungsfreistellungen, Sperrung unerwünschter Kommunikation und die Entschädigungsregelung für länger andauernde Störungen eines öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienstes gelten uneingeschränkt für Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata).
Artikel 16 SIM Die Bestimmungen über die Bereitstellung von SIM/eSIM, Sicherheitscodes und Kosten für Entsperrung und Sperrung bleiben unverändert.
Artikel 17 Schlussbestimmungen Niederländisches Recht, der Gerichtsstand Zutphen, das Recht zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Änderung der Leistungen, die persönlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte sowie die Bestimmung über die (teilweise) Unwirksamkeit und Ersetzung durch eine Bestimmung mit möglichst gleichem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfang bleiben unverändert, wobei Simhuis BV (handelnd unter dem Namen M2Mdata) als Lieferant fungiert.




